Karl Gottsleben
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Apotheker
Anmeldung eines Patents
Karl
Gottsleben in Metternich bei Coblenz a. Rh.: Verfahren zur Herstellung eines
haltbaren, leicht löslichen Eigelbpulvers: D.R.P. 221596 vom 22. April 1908. (Patentbl.
1910, 31, 1121.)
Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist das Ergebnis des Bestrebens, für
Nährmittelzwecke Eigelb mit einem Material zu vereinigen, das mit der
Eigenschaft, das Eigelb vollkommen in sich aufzunehmen und zu binden, völlige
Geschmacklosigkeit und große Haltbarkeit vereinigt. Zugleich sollte das Material
selbst wasserlöslich sein und eine dünnflüssige Lösung ergeben, damit die aus
der innigen Vermengung des trockenen Materials mit flüssigem Eigelb entstehende
Masse, nachdem sie getrocknet und pulverisiert worden ist, mittels einer warmen
oder heißen Flüssigkeit leicht in eine dünnflüssige Emulsion überführt werden
kann. Es war außerdem für den Wert des Endproduktes von Wichtigkeit, daß das
betreffende Emulgierungsmittel diätetisch gute Eigenschaften besitzt, z. B. bei
dem Genuß des Nährmittels leicht resorbiert wird. Es ist nun gefunden worden,
daß diesen vielseitigen Anforderungen die im Handel befindliche lösliche Stärke
durchaus entspricht. Bei Verwendung derselben verfährt man in der Weise, daß
man die lösliche Stärke mit rohem Eigelb zu gleichen Teilen innig mischt, den
Teig vorsichtig bei mittlerer Wärme (30 his 40° C.) trocknet and hierauf
pulverisiert. Man erhält so ein Pulver, das lange Zeit haltbar und ganz
geruchlos ist, einen reinen Geschmack besitzt und derartig löslich ist, daß es
beim Kochen einer dünnflüssigen Lösung in Wasser od. dgl. nicht dick wird und
nicht gerinnt, vielmehr in der Flüssigkeit emulsionsartig und unmerklich rein
verteilt ist. M. Schütz.
Aus:
Zeitschrift für Lebensmitteluntersuchung und -forschung, A, 20 (1910), S. 527.