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Karl Gottsleben
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Apotheker
Anmeldung eines Patents

Karl Gottsleben in Metternich bei Coblenz a. Rh.: Verfahren zur Herstellung eines haltbaren, leicht löslichen Eigelbpulvers: D.R.P. 221596 vom 22. April 1908. (Patentbl. 1910, 31, 1121.)

   
Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist das Ergebnis des Bestrebens, für Nährmittelzwecke Eigelb mit einem Material zu vereinigen, das mit der Eigenschaft, das Eigelb vollkommen in sich aufzunehmen und zu binden, völlige Geschmacklosigkeit und große Haltbarkeit vereinigt. Zugleich sollte das Material selbst wasserlöslich sein und eine dünnflüssige Lösung ergeben, damit die aus der innigen Vermengung des trockenen Materials mit flüssigem Eigelb entstehende Masse, nachdem sie getrocknet und pulverisiert worden ist, mittels einer warmen oder heißen Flüssigkeit leicht in eine dünnflüssige Emulsion überführt werden kann. Es war außerdem für den Wert des Endproduktes von Wichtigkeit, daß das betreffende Emulgierungsmittel diätetisch gute Eigenschaften besitzt, z. B. bei dem Genuß des Nährmittels leicht resorbiert wird. Es ist nun gefunden worden, daß diesen vielseitigen Anforderungen die im Handel befindliche lösliche Stärke durchaus entspricht. Bei Verwendung derselben verfährt man in der Weise, daß man die lösliche Stärke mit rohem Eigelb zu gleichen Teilen innig mischt, den Teig vorsichtig bei mittlerer Wärme (30 his 40° C.) trocknet and hierauf pulverisiert. Man erhält so ein Pulver, das lange Zeit haltbar und ganz geruchlos ist, einen reinen Geschmack besitzt und derartig löslich ist, daß es beim Kochen einer dünnflüssigen Lösung in Wasser od. dgl. nicht dick wird und nicht gerinnt, vielmehr in der Flüssigkeit emulsionsartig und unmerklich rein verteilt ist. M. Schütz.
Aus: Zeitschrift für Lebensmitteluntersuchung und -forschung, A, 20 (1910), S. 527.

Stand: 2007
Klaus Gottsleben
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