Philipp Heinrich von
Hoen (Hoenonius, Reichsadel 1629), Dr. iur. utr.,
Jurist und Staatsmann, (geb. 23. Juli 1576 Diez/Lahn, gest. auf einer
Dienstreise 28. April 1649 Frankfurt/Main, bestattet in Dillenburg).
Vater: Anton (gest. 1587), nassau-diezischer Landschreiber 1566, Rentmeister,
1582 Amtmann und Befehlshaber der Grafschaft Diez, Sohn des Jost Hoen, aus
Gelnhausen, Magister, Schulmeister, Lehrer der gräflichen Kinder (u.a. von
Prinz Wilhelm I. von Oranien), zuletzt 1. Verwalter der Kanzlei, und der
Margarete Welcker, Kammerfrau der Gräfin Juliane von Nassau; Mutter: Anna,
Tochter des nassauischen Rats Andreas Camberger; Stief-Vater (seit 1592):
Dr. jur. Alexander Sohn, leiningen-westerburgischer Rat; Onkel: Wilhelm
(gest. 1607), Stadtschreiber und Notar in Herborn;
Verheiratet: 1) Anna
(1584-1635), Tochter des nassauischen Rats Erasmus Stöver in Dillenburg, 2)
Elisabeth von Selbach (gest. vor 1649); 3 Söhne, 9 Töchter, u.a. Anna
Kunigunde Jacobe (verheiratet mit Phil. Henr. Manger, gest. 1654,
kaiserlicher Notar, Stadtschreiber in Dillenburg).
Hoen besuchte die
Lateinschule zu Diez und das Herborner Pädagogium (1588-1591), anschließend
die dortige Hohe Schule (1594) und studierte Rechtswissenschaft zu Jena und
Marburg (1604 Dr. Jur.). Er erhielt daraufhin als Professor der Jurisprudenz
die 2. Lehrstelle in Herborn, rückte 1606 in die 1. Stelle auf und übernahm
das Rektorat sowie 1608 das Prorektorat, wurde im gleichen Jahr zum
nassauischen Rat ernannt und verlegte seinen Wohnsitz nach Dillenburg. Noch
während seiner Studienzeit hatte er sich als Hofmeister Graf Adolfs von
Nassau-Siegen auf dessen Kavaliersreisen durch die Schweiz, Frankreich und
England wertvolle Einblicke in fremde Staatswesen verschaffen können, so
dass er bald zum Kanzleidirektor und 1627 zum Geheimen Rat aufstieg. Hoen
diente allen Gliedern der nassauischen Grafenfamilie: so Graf Johann Ludwig
von Nassau-Hadamar undGraf
Johann Moritz von Nassau-Siegen (dem Brasilianer), Graf Georg von
Nassau-Beilstein, der 1620 die Regentschaft in der Grafschaft Dillenburg
angetreten hatte, und der Landgräfin Juliana von Hessen.
Hoens
diplomatischem Geschick dürfte es, in Verbindung mit dem 1629 zu Wien
erfolgten Übertritt Johann Ludwigs von Nassau-Hadamar zur katholischen
Kirche, gelungen sein, einen gegen das nassauische Grafenhaus angestrengten
fiskalischen Prozess, wegen Teilnahme am Böhmisch-Pfälzischen Krieg auf
Seiten Kurfürst Friedrichs, durch Niederschlagung seitens des Wiener
Hofgerichts zu beenden. Ebenso dürfte er wesentlich dazu beigetragen haben,
dass Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, der unter Gustav Adolf ein
Regiment zu Fuß und zu Pferd kommandierte, nach dem Prager Frieden zur
kaiserlichen Partei übertrat. Als kluger Ratgeber hat Hoen auch bei
Einigungsbestrebungen zwischen den lutherischen und reformierten deutschen
Reichsständen gewirkt (Leipziger Konvent 1631). Als Syndikus der Wetterauer
Grafenvereinigung, deren Interessen er damals vertrat, nahm er an 25
Grafentagen und verschiedenen Reichstagen teil. Er war Verfasser zahlreicher
juristischer Abhandlungen, die zumindest in Form von Disputationen
erschienen sind. Von Hoen stammen auch mehrere juristisch gut fundierte
Rechtsgutachten und Streitschriften, die teils den Erbauseinandersetzungen
innerhalb des Hauses Nassau-Siegen (evangelische kontra katholische Linie),
teils aber auch der Wahrung der Interessen der Häuser Nassau-Dillenburg und
Nassau-Diez in deren Streit um die in der Grafschaft Diez gelegenen Kirchgüter
galten, die - als Fundus der Hohen Schule zu Herborn - durch das
Restitutionsedikt von 1629 gefährdet waren.
Literatur
Heck, Hermann:
Philipp Heinrich Hoen. In:
Neue deutsche Biographie 9 (1972), S. 341 f.
Renkhoff, Otto:
Philipp Heinrich Hoen. In: Nassauische
Biographie. Wiesbaden, 1992, S. 334.