Johannes
Stöver (geb. 25. Dezember 1572 zu Herborn,
gest. 25. Dezember 1651 zu Emmerich) studierte ab 1591
in Herborn und Heidelberg. Ab 1595 Lehrer an der Lateinschule (Pädagogium) Siegen, ab
1604 Pfarrer. Im Jahre 1619 wurde ihm die Inspektion über die Kirchen und
Schulen der Grafschaft Nassau-Siegen übertragen.
Nachdem der zum
Katholizismus konvertierte Graf Johann der Jüngere von Nassau-Siegen 1624
die Regierung angetreten hatte, rief dieser die Jesuiten in seine Grafschaft und
gründete eine jesuitische Lehranstalt in Siegen, um die Bewohner zur römisch-katholischen
Lehre zu bekehren. Der Kalvinist und berühmte Herborner Professor
Johannes Piscator legte zum Übertritt Johanns VIII. von Nassau-Siegen ein zum Druck
vorgesehenes Gutachten vor: Betrachtung des Tractätleins, deßen Titul
also wie folget lautet: Erhebliche und gründliche Motiva und Ursachen,
Warum der Edel-Wohlgeborne Herr, Herr Johann, Graf von Naßau etcetera sich
zum Römisch-Catholischen Glauben begeben hat.
Unter den Pastoren trat am
meisten Johannes Stöver den jesuitischen Übergriffen entgegen. In mehreren
Kontroverspredigten über Matth. 22, 18-21 bezeugten er und sein Amtsbruder
Heinrich Pithan klar und unerschrocken die evangelische Wahrheit gegen
jesuitische Verdrehungen. Am 25. Juli 1624 predigte Stöver über das
Evangelium vom ungerechten Hausvater, unter welchem unschwer der
konvertierte Landesherr zu erraten war. In ähnlichem Sinne predigten die
beiden anderen Pastoren der Stadt. Der Graf enthob 1626 alle drei ihrer Ämter.
Bald darauf, am 6. Juni 1626, erschien das so genannte Reformations-Edikt,
das die Ausübung der reformierten Religion im ganzen Siegerlande verbot. Stöver
suchte sich noch einige Zeit verborgen in Siegen aufzuhalten, bis er 1627
ausgewiesen wurde. Graf Ludwig Heinrich zu Dillenburg, an den sich Stöver
zu Gunsten der entlassenen Pastoren, die alle in ihrem Glauben standhaft
blieben, wendete, nahm sich nach Kräften derselben an.
Stöver
selbst irrte nun einige Zeit umher, Köln, Emmerich, Amsterdam, Emden,
Groningen sind die Stätten, wo er anklopfte, um ein Unterkommen zu suchen.
In Emmerich fand er 1627 endlich eine Pfarrstelle. Seine Stellung als
kurbrandenburgischer Hofprediger, die er ab 1645 in Emmerich einnahm, wie
als Abgeordneter der Klever Synode suchte er vor allem für seine bedrängten
reformierten Glaubensgenossen im Herzogtum Jülich und Berg auszunutzen. An
der reformierten Lateinschule zu Emmerich war er Ephorus. Für sie
erarbeitete er eine musterhafte Schulordnung und schrieb eine Katechetische Anweisung,
die 1643 im Druck erschien. Als Freund des Schulwesens vermachte Stöver der
Hohen Schule Herborn sowie den Schulen zu Siegen und Ferndorf bedeutende
Legate.
Literatur
Cuno, Friedrich
Wilhelm: Johannes Stöver. In: Allgemeine Deutsche Biographie 36 (1893), S.
473 f.
Renkhoff, Otto:
Johannes Stöver. In: Nassauische Biographie. Wiesbaden, 1992,
S. 789 f.