Leichenpredigten
Leichenpredigten als »köstliche Trostpredigten« haben
wir Martin Luther zu verdanken, der mit seinem »Sermon von der Bereytung zum Sterben«
1519 einen ersten Vorläufer lieferte. Grabreden hatte es schon früher
gegeben, doch gedruckt wurden die Predigten erst nach der Reformation
hauptsächlich in Mitteldeutschland. Bei den Katholiken wurde dieser Brauch
nur ausnahmsweise für Würdenträger eingeführt. Indes waren die Werke, die
Auflagen von 100 bis 300 Stück hatten, nicht für jedermann erschwinglich.
Vornehmlich Adlige und wohlhabende Bürger hatten das Geld, um die teuren
Exemplare zu finanzieren, die oft prachtvoll mit einem Porträt des
Verstorbenen ausgestattet waren. Die von den Angehörigen finanzierten
Schriften, die hauptsächlich aus der christlichen Leichenpredigt, dem
Leichentext, dem Lebenslauf des Verstorbenen und den Trauergedichten
bestanden, wurden an die Verwandten verteilt. Wichtiger und umfangreicher
Teil der Schriften waren in jedem Fall die Sterbeszenen. Mit dem Hinweis auf
das sanfte und selige Entschlafen kamen die Autoren den Anforderungen der
Leichenpredigt nach, Gott zu loben, die Hinterbliebenen zu trösten und zu
erbauen und die Gemeinde zu belehren. Die lutherische Kirche wollte mit den
Schriften zeigen, dass ein gelöstes, ruhiges Sterben mit der Gewissheit auf
die Gnade Gottes auch in ihrem Schoße möglich ist.
Deutsche Leichenpredigten werden durch die Forschungsstelle für
Personalschriften im
Gesamtkatalog
deutschsprachiger Leichenpredigten erschlossen.