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Hexenglaube und die Hexenprozesse in der Nassau

In den Kriegszeiten, in denen Mord und Brand, Hunger und Pest die Menschen zerrütteten, lebten der Hexenglaube und die Hexenprozesse verstärkt wieder auf. Bei dem furchtbaren Druck, unter dem die Menschen tagaus tagein dahinlebten, gab es kaum jemanden, der an dem Vorhandensein der mit dem Teufel im Bunde stehenden Hexen und Zauberer zweifelte.
   
In Dillenburg fallen die meisten Hexenprozesse in die Jahre 1629 bis 1632, in denen 39 Personen, 5 Männer und 34 Frauen, hingerichtet wurden. Selbst angesehene Bürgerinnen, wie Anna Baum (Arbor), Tochter des Druckers und Verlegers der Hohen Schule Christoph Corvin aus Herborn, Ehefrau des Präzeptors und Pädagogearchen Christian Baum, wurde 1629 als »Hexe« dem Scharfrichter zugeführt. In jeder Ortschaft bestand ein »Ausschuss« von mehreren Männern, der jeder anonymen Anzeige nachspürte und jeden Verdacht den »von Amts wegen« bestellten Hexenkommissaren meldete. Für die Dillenburger Lande übernahm der angesehene Jurist Johannes Daum (1579-1658) die Aufgaben des Hexenkommissars.
  Die Hexerei galt als Sonderverbrechen, das das Gemeinwesen stark gefährdete und schädigte. Es gab den Beschuldigten nur noch eine minimale Chance, sich der Bestrafung zu entziehen. Im Hexenprozess wurde die Folter zum Mittel, ein Geständnis zu erzwingen. Der Richter konnte sogar am folgenden Tag die Folter verschärft durchführen, um das Geständnis beim zweiten Anlauf zu erzielen. Das Geständnis hatte die von allen Beweismitteln stärkste Beweiskraft. Gestanden die Beschuldigten ohne Folterung ihre »Schuld«, so wurden sie »aus Gnaden« mit dem Schwerte gerichtet, musste von ihnen aber unter Qualen oft mehrfacher Tortur das Geständnis erpresst werden, so wurden sie dem Feuer überantwortet.
   
Als jedoch auch vornehme und hochgestellte Personen - sie hatten bisher dem Hexenbrennen und Kopfabschlagen gefühllos zugesehen - in Gefahr kamen, in solche Prozesse verwickelt zu werden, wurden die Hexenverfolgungen in Frage gestellt. Hatte man schon einmal bei einer vermeintlichen Hexe den mit dem Wappen eines hochgestellten Herrn vom Hofe geschmückten silbernen Becher gefunden, in dem beim Gelage der Wein kredenzt worden sein sollte, so wurde 1632 der erste Beamte des Grafen Ludwig Heinrich, Vetter von Johann Bernhard Gottsleben, der Geheime Rat und Kanzleidirektor Philipp Heinrich Hoen, von einer wegen Hexerei in Untersuchung gezogener Frau beschuldigt, »als Hexenmeister dem Tanze beigewohnt und sich dabei auch sonst übel aufgeführt zu haben«. Da wurde man vorsichtiger. Die Zahl der Hinrichtungen ging wesentlich zurück. Man hatte inzwischen eingesehen, »daß wohl manchen frommen Leuten beim Hexenbrennen möchte Unrecht geschehen sein«.



Hexenverbrennung

Literatur
 
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Becker, Emil: Schloß und Stadt Dillenburg. Dillenburg, 1950, S. 126 f.

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Gail, Günter H.: Krieg, Pest, Hexenwahn in den nassauischen Grafschaften. Im Anhang: Geheimer Hexen-Sonderauftrag der SS. Überarbeitete und erweiterte Neuauflage. Wetzlar: Wetzlardruck, 2006. IV, 240 S. : Ill., Kt.

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Heinemann, Evelyn: Hexen und Hexenangst. Eine psychoanalytische Studie über den Hexenwahn der frühen Neuzeit. 2., überarb. Aufl. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1998. (= Sammlung Vandenhoeck).

Stand: Februar 2014
Klaus Gottsleben
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